2.1. Wir halten uns an Recht und Gesetz.
In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns gelten für die SWM und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gesetze, Verordnungen und vergleichbare Vorschriften sowie interne Regelungen. Die SWM bekennen sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle in ihrem Arbeitsumfeld anwendbaren Gesetze sowie externe und interne Vorschriften zu beachten.
2.2. Wir weisen auf Rechts- oder Regelverstöße hin.
Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, bei möglichen Rechts- oder Regelverstößen seinen Vorgesetzten oder die jeweils kompetenten Ansprechpartner im Unternehmen zu informieren.
Darüber hinaus können Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten sowie sonstige Dritte über das Hinweisgebersystem der SWM auf mögliche Verstöße hinweisen, wenn sie einen Verdacht auf illegale Geschäftspraktiken wie Korruption, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Kartellrecht oder ähnliche Verstöße mit Bezug auf ein Unternehmen der SWM haben. Entsprechende Hinweise nimmt die Stabsstelle Konzernordnung und Compliance (interne Hinweisstelle) entgegen. Darüber hinaus steht ein Rechtsanwalt als externer Ombudsmann zur Verfügung, an den man sich für eine Meldung möglicher Verstöße alternativ wenden kann. Näheres regelt die Konzernbetriebsvereinbarung Hinweisgebersystem.
2.3. Wir nehmen unsere Verantwortung für regelkonformes Verhalten wahr.
Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, in seinem Verantwortungsbereich Recht und Gesetz einzuhalten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich des eigenen Verhaltens oder des Verhaltens eines anderen ist kompetenter Rat einzuholen.
Jede Führungskraft ist Vorbild und hat ihr Handeln in besonderem Maße an den Verhaltensgrundsätzen auszurichten. Durch regelmäßige Information und Aufklärung über die für den Arbeitsbereich relevanten Pflichten und Befugnisse fördert die Führungskraft das regelkonforme Verhalten ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen ihrer Führungsaufgabe beugen Führungskräfte nicht akzeptablem Verhalten vor. Sie tragen dafür Verantwortung, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Regelverstöße geschehen, die durch angemessene Organisation und Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Bei Verstößen ergreifen sie die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen (Ziffer 7).
2.4. Wir handeln im Interesse und zum Wohl der SWM.
Das Handeln der Mitarbeiter richtet sich an dem Interesse und dem Wohl der SWM aus. Die Interessen der SWM sind vorrangig vor den Interessen einzelner Unternehmen, Unternehmensbereiche oder Organisationseinheiten. Eine Besserstellung einzelner Bereiche zu Lasten anderer Bereiche ist nur zulässig, wenn dies für die SWM insgesamt vorteilhaft ist. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen, die sich auf andere Organisationseinheiten auswirken, sind auch die entsprechenden Folgekosten für die anderen Organisationseinheiten mit anzusetzen. Zudem sind wir der Eigentümerin, der Landeshauptstadt München, verpflichtet. Wir achten und respektieren die demokratischen und kommunalen Entscheidungen und Entscheidungsprozesse. Wir berücksichtigen die Interessen der Landeshauptstadt München.
2.5. Wir handeln kooperativ und partnerschaftlich.
Der Umgang miteinander ist über alle Bereiche und Hierarchien geprägt von Wertschätzung, Kollegialität, Teamgeist, Professionalität und Menschlichkeit. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen sind zu respektieren und zu achten. Dies gilt auch für das Verhalten der Mitarbeiter nach außen. Diskriminierung, Belästigung und Beleidigung sind unzulässig und werden nicht toleriert. Kein Mitarbeiter oder Bewerber darf aus Gründen der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der Nationalität, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die gesetzlichen Urlaubs-, Krankheits- sowie Kündigungsregelungen werden beachtet. Vereinbarte Mindestlöhne und Sozialstandards werden nicht unterschritten. Die Gesetze zu dem Verbot von Kinderarbeit werden eingehalten.
Eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, bestimmt durch einen offenen und konstruktiven Dialog sowie gegenseitigen Respekt, ist maßgeblicher Bestandteil der Unternehmenspolitik. Die betriebliche Mitbestimmung wird geachtet.
2.6. Wir treffen Entscheidungen mit der erforderlichen Sorgfalt.
Entscheidungen im Unternehmen sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu treffen. Dies bedeutet, dass Entscheidungen angemessen vorzubereiten und dabei alle relevanten Entscheidungsalternativen mit ihren Auswirkungen einzubeziehen sind. Entscheidungen müssen sich am Wohl der SWM ausrichten und frei von sachfremden Einflüssen und Sonderinteressen sein. Zur Vorbereitung von Entscheidungen sind alle erforderlichen Informationen zu den relevanten Gesichtspunkten einzuholen, die relevanten internen Fachbereiche oder Ansprechpartner angemessen einzubinden und deren fachliche Stellungnahmen zu berücksichtigen.
2.7. Wir handeln verantwortlich gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
Wir engagieren uns für eine intakte Umwelt, die Energiewende, sauberes Trinkwasser und nachhaltige Mobilität. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten bedenken wir die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft und setzen uns für umweltschonende und gesundheitserhaltende Maßnahmen ein. Bei unseren Kunden fördern wir den effizienten Umgang mit Energie und Wasser wie auch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.